(Zürich HB)
Maskenpflicht
In den Transportmitteln und Gebäuden des öffentlichen Verkehrs gilt schweizweit die Maskentragpflicht. Dies gilt unter anderem für Bus- und Tramhaltestellen, Bahnhöfe mitsamt Perrons, in Warteräumen, Unterführungen und Geschäften. Wer die Schutzmassnahmen befolgt, reist sicher.
Plus
Die Maskenpflicht gilt im gesamten öffentlichen Verkehr, also in Zügen, Trams und Bussen, aber auch in Seilbahnen oder auf Schiffen. Die Maskenpflicht gilt unabhängig davon, wie viele Leute im öffentlichen Verkehr unterwegs sind.
In den Transportmitteln und Gebäuden des öffentlichen Verkehrs gilt die Pflicht zum Maskentragen. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Personen, die aus besonderen Gründen -insbesondere medizinischen - keine Gesichtsmasken tragen können, sowie Kinder bis zum Alter von 12 Jahren. Danke für die gegenseitige Rücksichtnahme.
Weitere Informationen entnehmen Sie unter "Schutzkonzept und Maskenpflicht".
https://www.zvv.ch/coronavirus